Vernehmlassungen

Wir engagieren uns für ältere Menschen in Gesellschaft und Politik. Wir beziehen Position in öffentlichen Diskussionen und nehmen an Vernehmlassungen teil. Erhalten Sie Einblick in unsere Vernehmlassungsantworten und Positionen.

Aktuelle Vernehmlassungen

Die Vorlage zur Anerkennung des betreuten Wohnens für Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV ist ein wichtiger Schritt. Mit dieser Reform wird die präventive Wirkung guter und bedarfsorientierter ambulanter Betreuung im Alter anerkannt und dem Wunsch Rechnung getragen, zu Hause alt zu werden. Im Jahr 2022 leistete Pro Senectute schweizweit über 1,5 Millionen Einsätze zur Unterstützung älterer Menschen in ihrem eigenen Zuhause. Mit den Hilfen zu Hause sorgen die 24 kantonalen und interkantonalen Pro Senectute Organisationen in allen Landesteilen dafür, dass Seniorinnen und Senioren dort unterstützt werden, wo das Leben zu Hause beschwerlich ist.

Pro Senectute misst der Vorlage deshalb eine entscheidende Bedeutung für die Seniorinnen und Senioren in der Schweiz bei. Ein zentrales Element dieser Reform ist für Pro Senectute, dass eine wohnformunabhängige Lösung sowie die Unabhängigkeit von der Hilflosenentschädigung angestrebt werden. In der Vernehmlassungsantwort weist Pro Senectute jedoch auf einige für die ältere Bevölkerung zentrale Punkte hin, welche die Finanzierung sowie den Umfang und die Definition der Leistungen betreffen.

Pro Senectute setzt sich seit ihrer Gründung dafür ein, dass Menschen in der Schweiz bis ins höchste Alter als mitgestaltende und wertgeschätzte Mitglieder der Gesellschaft leben können. Lebenslanges Lernen und Weiterbildung ist zentral, um die Teilhabe, Chancengleichheit, gesellschaftliche Integration und Autonomie der älteren Bevölkerung zu stärken. Pro Senectute bietet schweizweit jährlich 250'000 Kursstunden an, um dem Lernbedürfnis im Alter Rechnung zu tragen. Insbesondere die Förderung digitaler Grundkompetenzen ist Bestandteil des Kursprogramms von Pro Senectute und trägt zur Erreichung der transversalen BFI-Ziele bei.

Pro Senectute ist mit den vorgeschlagenen Anpassungen des Berufsbildungsgesetzes (BBG), des ETH-Gesetzes, des Bundesgesetzes über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich sowie des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation im Grundsatz einverstanden. Wir weisen jedoch auf einige für die ältere Bevölkerung zentrale Punkte für die Allgemeinbildung, Berufsbildung und Weiterbildung hin.

Gerade bei Seniorinnen und Senioren kann ein elektronisches Patientendossier (EPD) von hoher Relevanz und grossem Nutzen für die medizinische Behandlung sein. Denn Multimorbidität und Multimedikation treten mit zunehmendem Alter häufiger auf. Der umfassende Zugang zu gesundheitsrelevanten Informationen kann einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Behandlung im Alter leisten. Unabhängig vom Alter kann das EPD im Ernstfall den schnellen Zugriff auf eine Patientenverfügung sicherstellen. Das erhöht die Selbstbestimmung der Patientinnen und Patienten und entlastet Bezugspersonen. Pro Senectute begrüsst die Stossrichtung der umfassenden Revision, weist aber auf einige für die ältere Bevölkerung zentrale Punkte hin.

Als Fachorganisation für das Alter setzt sich Pro Senectute seit ihrer Gründung dafür ein, dass auch ältere Menschen ohne enges familiäres Beziehungsnetz selbstbestimmt über ihre Lebenssituation entscheiden können. Wir begrüssen, dass in der aktuellen Gesetzesrevision in einzelnen Punkten Verbesserungen im Erwachsenenschutzrecht angestrebt werden. Diese sollen die Selbstbestimmung und den Einbezug nahestehender Personen in der persönlichen Vorsorge verbessern. Darüber hinaus sollen der Schutz hilfsbedürftiger Personen erhöht und die Umsetzung des geltenden Rechts optimiert werden.

Pro Senectute engagiert sich seit ihrer Gründung für ein finanziell abgesichertes und zeitgemässes Rentensystem. Für 86 Prozent der Seniorinnen und Senioren schafft das Dreisäulensystem im Alter finanzielle Sicherheit. Die im September 2022 beschlossene Reform der ersten Säule «AHV 21» ist ein wichtiger Schritt, um das Rentensystem den demografischen Entwicklungen anzupassen. Gleichwohl stellt sie das Leistungsniveau der AHV-Renten sicher. Umso wichtiger ist es bei der aktuellen Vorlage, den Blick auf die finanziell schwächer gestellten Rentnerinnen und Rentner zu richten.

Pro Senectute ist im Grundsatz mit den vorgeschlagenen, mehrheitlich technischen und verfahrensrechtlichen Verordnungsanpassungen einverstanden. Bei den Kompensationsmassnahmen zugunsten der Frauenjahrgänge 1961 bis 1969 plädiert Pro Senectute in Anbetracht der zeitlichen Begrenzung dieser Zahlungen sowie der aktuellen Teuerung aber dafür, sie ebenfalls dem Mischindex zu unterstellen und der Preisentwicklung anzupassen. 

In der Schweiz werden verheiratete Paare sowie Paare in eingetragener Partnerschaft gemeinsam besteuert. Dagegen gilt für alleinstehende Personen und unverheiratete Paare die Individualbesteuerung. Dies hat zur Folge, dass gemeinsam besteuerte Paare durch das Aufsummieren der Einkommen aufgrund der Steuerprogression stärker besteuert werden.

Neben der sogenannten «Heiratsstrafe» ist das aktuelle Modell auch nicht mehr zeitgemäss und trägt den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen nicht mehr Rechnung. Die aktuelle Regelung bevorzugt einzelne Lebensformen und setzt unerwünschte Anreize für Zweitverdienende bei Ehepaaren.

Grundsätzlich begrüsst Pro Senectute die Bestrebungen zur Beseitigung der «Heiratsstrafe» auf Ebene der direkten Bundessteuer und zu einem Systemwechsel zu einer gleichwertigen Besteuerung von verheirateten und nicht verheirateten Paaren.

Die Digitalisierung eröffnet in vielen Lebensbereichen neue Möglichkeiten. Pro Senectute befähigt Seniorinnen und Senioren, neue Informationstechnologien zu nutzen und unterstützt die Offlinerinnen und Offliner, damit sie nicht zu Verliererinnen und Verlierern der Digitalisierung werden und aus dem gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden.

Pro Senectute begrüsst den Vorschlag für das neue Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis. Einerseits beruhen Bezug und Verwendung einer elektronischen Identität auf Freiwilligkeit. Damit stehen älteren Menschen, die offline unterwegs sind, weiterhin die herkömmlichen analogen Registrierungsmöglichkeiten zur Verfügung. Andererseits wurden wesentliche Kritikpunkte der vorangehenden Abstimmung über die E-ID vom März 2021 gelöst.

Schliesslich bietet die E-ID eine Vielfalt von neuen Möglichkeiten, Dokumente rechtsgültig zu erstellen, die vormals der handschriftlichen Unterschrift benötigten. Pro Senectute begrüsst dies vor allem im Hinblick auf mögliche Entwicklungen hinsichtlich der Erstellung der Vorsorgedokumente respektive deren Rechtsgültigkeit.

Heute haben Privatpersonen mit hohen Schulden und ungünstiger Rückzahlungsperspektive in der Schweiz kaum Möglichkeiten, sich finanziell nachhaltig zu sanieren. Gerade auch ältere Privatverschuldete haben meist keine realistische Chance, jemals aus ihren Schulden herauszukommen.

Pro Senectute begrüsst die Schaffung eines geregelten Entschuldungsverfahrens für Privatpersonen. Insbesondere das neue Sanierungsverfahren mit Restschuldbefreiung bewerten wir positiv. Da das vorgeschlagene, neue Sanierungsverfahren allen natürlichen Personen offensteht, können davon vorwiegend auch ältere Verschuldete ohne realistische Rückzahlungsmöglichkeiten profitieren. 

Allerdings sollten verschuldete Personen bei Bedarf Unterstützung durch Fachpersonen erhalten. Deshalb plädiert Pro Senectute für die verbindliche Verankerung der sozialarbeiterischen Begleitung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). 

Die Verordnung sieht vor, dass zukünftig dipl. Podologinnen und Podologen HF, spezifische Leistungen in Zusammenhang mit Diabeteserkrankungen auf ärztliche Anordnung hin der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verrechnen können.

Dies gilt jedoch nur für dipl. Podologinnen und Podologen HF, nicht aber Podologinnen und Podologen EFZ, selbst wenn sie unter der Aufsicht von dipl. Podologinnen und Podologen HF arbeiten. Pro Senectute schlägt vor, dass eine Verrechnung im Falle einer Aufsicht analog der anderen Leistungserbringer ermöglicht wird.

Zudem scheint eine Begrenzung der Anzahl Behandlungen pro Kalenderjahr aus medizinischer Sicht wenig sinnvoll. Pro Senectute schlägt vor, die maximale Anzahl der Behandlungen an der ärztlichen Anordnung auszurichten.

Mit der Covid-19-Verordnung 2 vom 13. März 2020 wurden alle Personen über 65 sowie Personen mit verschiedenen spezifischen Vorerkrankungen als besonders gefährdet eingestuft. Diese Bestimmungen hatten einschneidende Konsequenzen für die 1.6 Million Menschen über 65 in der Schweiz.

Die Festlegung der Altersgrenze von «65+» ohne weitere Spezifikation erachten wir als wissenschaftlich ungenügend belegt und entsprechend unverhältnismässig. Die Festlegung einer Altersgrenze (aber auch anderer persönlicher Merkmale gemäss Art. 8 Abs. 2) kann eine Stigmatisierung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zur Folge haben, welche wie im konkreten Fall den Generationenzusammenhalt einer schweren Bewährungsprobe unterzieht. Pro Senectute fordert, die Formulierung «Personen ab 65 Jahren» ersatzlos aus dem Bericht zuhanden des Parlaments zu streichen und einzig die Erkrankungen aufzuführen.

Pro Senectute erachtet neben der laufenden Reform der AHV auch diejenige der beruflichen Vorsorge als dringend, um die Finanzierung der Renten langfristig zu gewährleisten. Im vorliegenden Fall gilt insbesondere der Grundsatz, dass die berufliche Vorsorge zusammen mit der AHV die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglicht.

Die vorliegende Vorlage zielt darauf ab, das Rentenniveau trotz Senkung des Mindestumwandlungssatzes zu sichern. Hinsichtlich der Senkung des Mindestumwandlungssatzes, der Senkung des Koordinationsabzuges sowie der Anpassung der Altersgutschriftensätze geht der Vorschlag in die richtige Richtung. Pro Senectute lehnt hingegen die Finanzierung der als Ausgleichsmassnahme vorgesehenen Rentenzuschläge über zusätzliche Lohnprozente ab.

Pro Senectute ist der Auffassung, dass das Stiftungsrecht in seiner jetzigen Ausgestaltung sehr gute Rahmenbedingungen für ein erfolgreiches Stiftungswesen in der Schweiz bietet. Entsprechend schätzt Pro Senectute den Anpassungsbedarf im Schweizer Stiftungsrecht als gering ein. Verschiedene Elemente der Vorlage wie die Neuregelung der steuerlichen Privilegierung von Zuwendungen oder die Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde sind aus der Sicht von Pro Senectute abzulehnen.

Am 22. März 2019 hat das Parlament die Reform der Ergänzungsleistungen (EL) verabschiedet. Entsprechend muss die Verordnung über die Ergänzungsleistungen (ELV) an die Reform angepasst werden. Pro Senectute hat an der Vernehmlassung zur Verordnungsänderung teilgenommen.

Für Pro Senectute ist es zentral, dass die Ausnahmen für Vermögensverminderungen nicht in Form einer abschliessenden Liste definiert werden. Zudem setzt sich Pro Senectute für eine massvolle und möglichst unbürokratische Umsetzung der Vermögensschwelle sowie steuerrechtliche Gleichbehandlung der Krankenkassenbeiträge und Geldleistungen der EL ein. Pro Senectute schlägt zudem vor, bei der Einteilung in die massgeblichen Mietzinsregionen nicht nur die Gemeindetypologie sondern auch die effektiven Mietzinsen in einer Gemeinde zu berücksichtigen. Die Anpassung der Mietzinsmaxima ist zudem möglichst rasch umzusetzen – schliesslich wird die Miete von Monat zu Monat fällig.

Pro Senectute engagiert sich seit ihrer Gründung im Jahr 1917 für altersgerechte Wohnformen und fördert die Selbständigkeit von älteren Menschen zuhause.

Für ältere Menschen stellt sich die Herausforderung, dass mit dem Eintritt ins Rentenalter das bisherige Einkommen sinkt. Der Eigenmietwert verändert sich jedoch mit dem Eintritt ins Rentenalter nicht und nimmt somit einen grösseren Anteil am steuerrelevanten Einkommen ein. Gerade kleine Renten werden durch die Aufrechnung eines fiktiven Einkommens steuerlich überbelastet.

Pro Senectute unterstützt daher die vorgeschlagenen Abschaffung des Eigenmietwertes. Ausdrücklich begrüsst wird die vorgeschlagenen Änderungen im Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG). Die geltenden Bestimmungen berücksichtigen den Mietwert als anrechenbare Einnahme bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen und haben entsprechend geringere Ergänzungsleistungen zur Folge. Mit der Neuregelung entfällt dies, wobei die Pauschale für Nebenkosten bestehen bleibt.

Angehörige erbringen jeden Tag grosse Leistungen bei der Betreuung und Pflege von Senioren zu Hause. Pro Senectute unterstützt Angehörige bedürftiger älterer Menschen mit einem breiten Angebot an Entlastungsdiensten, Tagesstätten und Alltagsassistenzen. Zudem fördert Pro Senectute den Austausch unter Betroffenen und informiert und berät betroffene Angehörige. Bei arbeitstätigen Angehörigen hat die hohe Doppelbelastung oft negative Auswirkungen. Pro Senectute begrüsst und unterstützt das Anliegen, die Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung zu verbessern. Aus der Sicht von Pro Senectute werden jedoch betreuende Angehörige, welche sich um ältere Menschen kümmern, im Vorentwurf nicht angemessen berücksichtigt. Sowohl aus sozialen wie auch aus wirtschaftlichen Gründen sind gute Rahmenbedingungen sowie eine Förderung und Unterstützung der Betreuung und Pflege älterer Menschen durch Angehörige notwendig.

Pro Senectute ist Mitglied der Interessengemeinschaft «Betreuende und Pflegende Angehörige. Die IG hat auch an der Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die «Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung» teilgenommen. Aufgrund der Vielfalt der beteiligten Organisationen ist die gemeinsame Stellungnahme breiter angelegt als diejenige von Pro Senectute.

Pro Senectute engagiert sich seit ihrer Gründung für ein finanziell abgesichertes und zeitgemässes Rentensystem. Nach den gescheiterten Versuchen, die Altersvorsorge anzupassen, erachtet Pro Senectute die Reform als dringend, um die Finanzierung der Renten zu gewährleisten. Pro Senectute hat sich zu den drei Kernelementen der Vorlage (Flexibilisierung Referenzalter, Erhöhung des Referenzalters für Frauen und Finanzierung) im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens geäussert.

Hier finden Sie unsere Stellungnahmen zu früheren Vernehmlassungen.

Zum Archiv

Erfahren Sie mehr über uns